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Solarpaneele in neu erbauter Wohnsiedlung

Häufig gestellte Fragen

Was ist Photovoltaik? 


Photovoltaik ist eine Technologie, die Sonnenlicht in elektrischen Strom umwandelt. Dies geschieht mithilfe von Solarzellen, die in Solarpaneelen oder Photovoltaik-Modulen installiert sind. Wenn das Sonnenlicht auf diese Zellen trifft, erzeugen sie Gleichstrom, der dann in Wechselstrom umgewandelt wird und zur Stromversorgung von Gebäuden oder anderen elektrischen Geräten verwendet werden kann.

Warum sollte ich in Photovoltaik investieren? 


Investieren Sie in Photovoltaik, um von zahlreichen Vorteilen zu profitieren. Dazu gehören Kosteneinsparungen bei Ihren Stromrechnungen, die Möglichkeit überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen und Geld zu verdienen sowie die Reduzierung Ihrer CO2-Emissionen, was gut für die Umwelt ist.

Wie viel kostet eine PV-Anlage? 


Die Kosten für eine Photovoltaik-Anlage können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab – einschließlich der Größe der Anlage, der Art der Installation und der gewählten Ausrüstung.

Wie viel an Stromkosten spare ich mir?


Die Einsparungen bei den Stromkosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe der PV-Anlage, dem Energiebedarf Ihres Hauses oder Unternehmens und den örtlichen Strompreisen. In der Regel können PV-Anlagen einen erheblichen Teil Ihrer Stromrechnung einsparen, oft bis zu 80%. Je größer die Anlage, desto mehr können Sie einsparen. Es ist ratsam, eine genaue Berechnung durchzuführen, um Ihre individuellen Einsparungen zu ermitteln.

Welche Größe sollte meine PV-Anlage haben?


Die Größe Ihrer PV-Anlage sollte auf Ihren individuellen Energiebedarf zugeschnitten sein. Dieser Bedarf hängt von Ihrem Stromverbrauch und den klimatischen Bedingungen in Ihrer Region ab. Eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, die richtige Größe zu bestimmen.

Wie viele kWp sind sinnvoll für mich?


Die optimale Größe Ihrer PV-Anlage hängt von Ihrem Stromverbrauch und Ihrem Budget ab. Eine erste Schätzung kann anhand Ihres Jahresstromverbrauchs erfolgen. In Österreich liegt der durchschnittliche jährliche Stromverbrauch eines Haushalts bei etwa 3.500 kWh. Eine PV-Anlage von 1 kWp kann ungefähr 1.000 kWh pro Jahr erzeugen. Daher könnte eine 3-4 kWp Anlage ausreichen, um den gesamten Strombedarf eines durchschnittlichen Haushalts zu decken. Es ist jedoch ratsam, eine professionelle Beratung durchzuführen, um die optimale Größe zu ermitteln.

Wie viele kWh erzeugt eine 10 kWp Anlage im Jahr? 


Eine 10 kWp (Kilowattpeak) PV-Anlage kann in Österreich ungefähr 10.000 kWh Strom pro Jahr erzeugen. Dies ist jedoch eine Durchschnittsschätzung und die tatsächliche Stromerzeugung kann je nach Standort, Ausrichtung der Module und Wetterbedingungen variieren.

Wann macht ein Speicher Sinn? 


Die Installation eines Speichers (Batteriespeicher) macht dann Sinn, wenn Sie den selbst erzeugten Solarstrom speichern und später nutzen möchten, z.B. in den Abend- oder Nachtstunden, wenn die Sonne nicht scheint. Ein Speicher ermöglicht es Ihnen, unabhängiger von Ihrem Stromanbieter zu sein und den Eigenverbrauch zu steigern. Die Sinnhaftigkeit hängt von Ihrem Verbrauchsverhalten und den Einspeisebedingungen ab.

Wechselrichter
PV-Analge der SOLARWEG Elektrotechnik GmbH

Wie hoch ist die Lebensdauer einer PV-Anlage? 


Eine gut gewartete PV-Anlage kann eine Lebensdauer von etwa 25 bis 30 Jahren haben. Die Solarmodule haben in der Regel eine Garantie von 20 bis 25 Jahren, was auf ihre Langlebigkeit hinweist.

Was ist Net-Metering und wie funktioniert es? 


Net-Metering ist ein System, bei dem überschüssiger Solarstrom ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Dies ermöglicht es Ihnen Gutschriften für die eingespeiste Energie zu erhalten. Dieses Konzept kann dazu beitragen, Ihre Stromrechnungen zu reduzieren.

Wie viel Platz benötige ich auf meinem Dach für Solarmodule? 


Der Platzbedarf hängt von der Größe der PV-Anlage und der Leistung der Solarmodule ab. Eine grobe Faustregel besagt, dass etwa 5 Quadratmeter Fläche pro installiertem Kilowattpeak (kWp) benötigt werden.

Kann ich mit einer PV-Anlage meinen gesamten Strombedarf decken? 


Eine PV-Anlage kann einen erheblichen Teil Ihres Strombedarfs decken, abhängig von der Anlagengröße und Ihrem Verbrauch. In einigen Fällen ist es möglich, den gesamten Bedarf eines Haushalts zu decken, insbesondere wenn ein Speicher installiert ist.

Wie lange dauert die Installation einer PV-Anlage? 


Die Installation einer PV-Anlage dauert in der Regel etwa 2 bis 3 Tage, abhängig von der Größe und Komplexität der Anlage sowie den örtlichen Bedingungen.

Welche Wartung benötigen PV-Anlagen? 
PV-Anlagen erfordern nur eine minimale Wartung. Die regelmäßige Reinigung der Solarmodule und gelegentliche Überprüfung der Anlage sind ausreichend. Die Lebensdauer der Module kann durch gute Pflege verlängert werden.

Wie kann ich meinen Solarstrom in das Netz einspeisen? Überschüssiger Solarstrom kann über ein Net-Metering-System in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Sie erhalten Gutschriften für die eingespeiste Energie.

Förderung

Profitieren Sie von der Photovoltaik Förderung 2025

Förderung beantragen in 4 einfachen Schritten:

1. Kostenlose Erstberatung

Unsere Experten analysieren Ihre individuellen Möglichkeiten und beraten Sie umfassend.

2. Angebot einholen

Wir erstellen ein unverbindliches Angebot, das auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist.

3. Förderantrag stellen

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und sorgen dafür, dass Sie die maximale Förderung erhalten.

4. Professionelle Installation

Unsere Fachkräfte montieren Ihre PV-Anlage fachgerecht und effizient. Nach Inbetriebnahme erhalten Sie den Zuschuss direkt auf Ihr Konto.

Photovoltaikanlage der SOLARWEG Elektrotechnik GmbH
schief gestellte Solarpaneele

Häufig gestellte Fragen zur Photovoltaik-Förderung in Wien

Wo beantrage ich die Förderung? Wie lange dauert die Antragsstellung?

Die Antragstellung erfolgt online über das offizielle Portal der Stadt Wien. Unser Team hilft Ihnen gerne bei jedem Schritt. In der Regel erhalten Sie eine Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung des Förderantrags.

Kann ich eine bestehende PV-Anlage erweitern lassen?

Ja, auch Erweiterungen bestehender Anlagen sind förderfähig, sofern sie die Bedingungen erfüllen.

Gibt es eine Begrenzung der Fördermittel?

Ja, die Fördermittel sind begrenzt. Deshalb ist eine frühzeitige Antragstellung wichtig, um sich den Zuschuss zu sichern.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Die PV-Anlage muss sich innerhalb Wiens befinden.
     

  • Es muss ein Netzanschluss an das öffentliche Stromnetz bestehen.
     

  • Die Förderung gilt sowohl für neue PV-Anlagen als auch für Erweiterungen bestehender Anlagen.

Wie kann ich meine Stromspeicherförderung beantragen?

Die Förderung für Stromspeicher wird zusammen mit der PV-Anlage beantragt. Wir helfen Ihnen bei der gesamten Abwicklung.

Wie hoch ist die Förderung?

Informationen zur Antragstellung (gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz):
Investitionszuschüsse (Photovoltaik & Stromspeicher)

Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern. Nach der derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung ist keine Mindestgröße für die Erweiterung einer PV-Anlage definiert.

E-Control Portalabfrage - Ist meine Anlage in der Herkunftsnachweisdatenbank registriert?

Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Website eag-abwicklungsstelle.at inkl. Suchfunktion (Lupe oben rechts).
 

  • Beginn der Antragstellung: Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen (gem. § 56 EAG idgF) für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können während eines geöffneten Fördercalls eingebracht werden.

  • Reihung der Anträge: Bitte beachten Sie, dass folgende Reihungskriterien für die Förderanträge (Photovoltaik und Stromspeicher) maßgeblich sind:

  1. Kategorie A (0,01 - 10 kWp) und Kategorie B (> 10 - 20 kWp): Einreichzeitpunkt ("first-come-first-served"- bzw. Windhund-Prinzip)

  2. Kategorie C (> 20 - 100 kWp) und Kategorie D (> 100 - 1.000 kWp): Förderbedarf in Euro/kWp und Einreichzeitpunkt


    Es ist die Höhe, der für das Vorhaben benötigten, öffentlichen Finanzierung in Euro pro kWp (bezogen auf den jeweiligen Fördersatz laut EAG-Investitionszuschüsseverordnung Strom) einzugeben. Die Förderanträge werden – mit Ablauf der Antragstellung – nach diesem Kriterium aufsteigend gereiht. Förderanträge mit dem geringsten Förderbedarf in Euro/kWp werden zuerst gereiht, bei gleichem Förderbedarf gilt zusätzlich der Einreichzeitpunkt. Der Förderbedarf kann nach Einreichung des Antrages nicht mehr verändert werden.

    Kategoriezuteilung (A, B, C oder D): Der Förderantrag wird automatisch anhand der Modulspitzenleistung in kWp im gezogenen Ticket einer Kategorie (A, B, C oder D) zugeordnet. Bei Erweiterung ihrer Photovoltaikanlage ziehen Sie bitte nur ein Ticket für die Modulspitzenleistung in kWp der Erweiterung.

Fronius Schaltkasten
Geräte einer Photovoltaikanlage
  • Zählpunktbezeichnung: Die Einbringung eines Förderantrags ist nur mit einer gültigen Zählpunktbezeichnung eines Einspeisezählpunktes möglich (vorhandener Netzzugang). Diese erhalten Sie in Vereinbarung mit dem jeweiligen Netzbetreiber. Falschangaben führen zur sofortigen Ablehnung des Antrags.
     

  • Erstinstanzliche Genehmigungen oder Anzeigen: Alle für die Errichtung, Erweiterung oder Revitalisierung der Anlage erforderlichen Genehmigungen in erster Instanz oder erforderlichen Anzeigen (z.B. baurechtliche Genehmigung, elektrizitätsrechtliche Genehmigung, wasserrechtliche Genehmigungen etc.) müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vollständig vorliegen und sind im Rahmen der Antragstellung zu übermitteln.

  • Sollte ein Antrag im Rahmen eines früheren Fördercalls mit den vorhandenen Fördermitteln nicht bedeckt werden können, gibt es die Möglichkeit im Rahmen des nächsten Fördercalls nochmals einen Förderantrag für dasselbe Projekt einzureichen. Festgehalten wird, dass Förderwerber nach Einreichung des ersten korrekten Förderantrags bei der OeMAG bereits eine Bestellung tätigen dürfen und mit der Umsetzung Ihres Projektes beginnen können. Die Förderfähigkeit des Projekts bleibt gewahrt, solange es sich bei der neuerlichen Einreichung des Förderantrags um das gleiche Vorhaben wie bei der Ersteinreichung handelt.

Einreichung Stromspeicher (Neuerrichtung)

Das Ticket für Stromspeicher kann nur über den Förderantrag für die Photovoltaikanlage (Neuanlage oder Photovoltaik-Erweiterung) gezogen werden. Die Förderfähigkeit eines Speichers ist an den Antrag für die Photovoltaikanlage gebunden. Eine alleinige Förderung des Speichers ist nicht mehr möglich. Stromspeichererweiterungen sind nicht Gegenstand der Förderung. Gefördert werden maximal 50 kWh Nettokapazität (der Speicher darf größer 50 kWh errichtet werden, jedoch werden davon nur 50 kWh für die Förderung anerkannt).
Weiters muss die eingereichte (nutzbare) Speicherkapazität mind. 0,5 kWh pro kWp installierter Engpassleistung betragen. Dies bezieht sich auf die angegebenen Engpassleistung im zugehörigen Antrag zur Photovoltaikanlage.
 

  • Technische Voraussetzungen 

  • Ab- und Zuschläge für Photovoltaikanlagen – je nach Anbringungsart 

Innovative Photovoltaikanlagen können einen Zuschlag von 30% auf die Fördersätze erhalten. Als innovative Photovoltaikanlagen gelten folgende Anlagen:

  • Gebäudeintegrierte Photovoltaik

  • Schwimmende Photovoltaik

  • Photovoltaikanlagen als Parkplatzüberdachung bei mindestens 10 Stellplätzen oder 10 Fahrradabstellplätzen

  • Photovoltaik an Lärmschutzwänden und -wällen sowie Staumauern

  • Agri-Photovoltaikanlagen, welche die Anforderungen gemäß § 6 Abs. 3 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom erfüllen, mit vertikal montierten Modulen oder aufgeständerten Modulen mit einer Höhe der Modultischunterkante von mindestens zwei Metern über ebenem Boden. 

Für Photovoltaikanlagen, welche auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche oder einer Grünfläche errichtet werden, ist ein Abschlag auf die Fördersätze in der Höhe von 25% vorgesehen. Dieser Abschlag entfällt gänzlich bei folgenden Anbringungsarten:

  • an oder auf einem Gebäude oder einer baulichen Anlage, das oder die zu einem anderen Zweck zumindest drei Jahre vor Antragstellung bereits errichtet wurde

  • auf einem durch bauliche Eingriffe geschaffenem Wasserkörperaufbau

  • einer geschlossenen oder genehmigten Deponiefläche oder Altlast

  • auf einem Bergbau- oder Infrastrukturstandortaufbau

  • einer militärischen Fläche (ausgenommen militärisches Übungsgelände).

Details zu den Ab- und Zuschlägen finden Sie im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und in der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom. Diese finden Sie unter Gesetze und Regelwerk.
Informationsblatt: "Klassische" vs "Innovative PV-Anlagen"

 

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Solarpaneele mittig

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